Grünordnung Baugebiet Wolfsberg, Bad Wimpfen

Auftraggeberin:

Stadt Bad Wimpfen

Planungszeitraum:

2018 - 2020

Fläche:

3,5 ha

Weitere Planungen:

Städtebaulicher Entwurf
Bebauungsplan

Grünordnung Wolfsberg, Bad Wimpfen Grünordnung Wolfsberg, Bad Wimpfen
Grünordnung Wolfsberg, Bad Wimpfen

Mit dem Baugebiet Wolfsberg ermöglicht die Stadt Bad Wimpfen die Realisierung von bedarfsgerechtem Wohnraum mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und einzelnen Mehrfamilienhäusern. Mit der Errichtung eines Familienzentrums in Nachbarschaft zum Schulstandort wird die soziale Infrastruktur und Betreuungsangebot am Standort ausgebaut. Unter Beachtung der vorhandenen Maßstäblichkeit des Ortes soll die geplante Bebauung an den bestehenden Ortsrand anknüpfen, diesen harmonisieren und eine einheitlich erscheinende Raumkante schaffen.

Mit dem Grünordnungsplan werden Maßnahmen erarbeitet, mit denen nachteilige Auswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Weiterhin werden gestalterische, freiraumplanerische Maßnahmen formuliert, die eine grünordnerische Integration des Planungsgebiets in die Umgebung sowie angemessene Freiraumqualitäten sichern. Die Vorschläge werden als grünordnerisches Festsetzungsregime im Bebauungsplan verbindlich verankert.

Mit dem Grünordnungsplan werden gerade im beschleunigten Aufstellungsverfahren ohne Umweltbericht die ökologischen und klimarelevanten Ziele einer zeitgemäßen Gebietsentwicklung in angemessener Weise berücksichtigt.