Auftraggeberin: |
Stadt Weinsberg |
---|---|
Planungszeitraum: |
2012 – 2017 |
Fläche: |
4.680 ha (Gebiet GVV Weinsberg) |
Zusammenarbeit mit: |
AWL Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm |
Ziel der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) „Raum Weinsberg“ ist es, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) zu bilden und damit mögliche Standorte raumverträglich zu steuern. Durch die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erzielen die Gemeinden des GVV „Raum Weinsberg“ eine Ausschlusswirkung für WEA außerhalb dieser Zonen (Planvorbehalt).
Zur Ermittlung geeigneter Konzentrationszonen wurde ein mehrstufiges Standortsuchverfahren nach einheitlichen Kriterien über das gesamte Plangebiet der GVV Weinsberg durchgeführt. Ermittelt wurden einerseits Bereiche, die aufgrund von rechtlichen und tatsächlichen Ausschlusskriterien für den Bau von Windenergieanlagen ungeeignet sind („harte“ Tabuzonen). Andererseits wurden sogenannte „weiche“ Tabuzonen (Vermeidung teilräumlicher Überlastung, Abstand zu Hofstellen, FFH-Gebiet) ermittelt. In der abschließenden vergleichenden Untersuchung untereinander verblieben vier potenzielle Konzentrationszonen. In Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (Bürgerveranstaltungen, Trägeranhörung) wurde eine Konzentrationszone ermittelt, die den geringsten Raumwiderstand aufwies. Diese Konzentrationszone umfasst eine Fläche von 26,4 ha. Somit werden 0,56% der Gesamtfläche des GVV Weinsberg der Windenergie zur Verfügung gestellt.